Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
CULT SOCIETY Altendorfer OEG, Harrauerstraße 26,
A-4150 Rohrbach.
Stand: 01.09.2004
1.0 Geltungsbereich
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Nebenabreden hierzu sind nur mit
schriftlicher Bestätigung durch die Firma CULT
SOCIETY Altendorfer OEG wirksam.
1.2 Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen,
diese haben keine Gültigkeit.
2.0 Vertragsschluß und Umfang der Lieferung
2.1 Ein Vertrag kommt, wenn nichts anderes vereinbart
ist, mit der Bestellung der Ware zustande. Diese Bestellung
kann schriftlich, telefonisch oder mittels SMS getätigt
werden. Diese Bestellung ist maßgeblich für
den Umfang der Lieferung.
2.2 Bei telefonischer Bestellung haftet die Firma
CULT SOCIETY Altendorfer OEG nicht für Falschlieferungen,
das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem
Umfang der Auftraggeber.
2.3 Werden Umrüstsätze, Zubehör oder
sonstige Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger
Angaben falsch oder unvollständig geliefert,
so trägt der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche
jeglicher Art werden ausgeschlossen.
2.4 An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums-,
und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht
werden, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich
freigegeben wurde.
2.5 Die Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben,
Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden
Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den
Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet
sind.
3.0 Lieferung
3.1 Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten
als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen
hat bzw. zur Abholung bereit steht.
3.2 Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten
Zubehörteilen behalten wir uns technische Änderungen
sowie Maß- und Gewichtsabweichungen aufgrund
unserer spezifischen Produktionstechnik bzw. durch
Weiterentwicklung vor. Bei einem Rücktritt des
Auftraggebers stellen wir die bis zum Zeitpunkt der
Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung.
3.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die nicht im Verantwortungsbereich
der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG liegen. Die
Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn sich der
Versand auf Veranlassung/Verschulden des Bestellers
verzögert.
3.4 Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Käufer
eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Fristablauf
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten,
bei Teilerfüllung von nicht erfüllten Teilen
des Vertrages. Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4.0 Versand, Gefahrengang und Warenannahme
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des
Käufers, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen
hat. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten.
Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung
für die Ermittlung der günstigsten Versandwege
können wir nicht übernehmen. Verzögert
sich der Transport der Ware ohne unser Verschulden,
so lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Als
Nachweis für eine ordnungsgemäße Versendung
der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens
ausreichend.
4.2 Wir behalten uns Teillieferungen vor, soweit die
gelieferte Ware vom Käufer verwendet werden kann.
Der Versand erfolgt, wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart, nur per Nachnahme oder Vorauskasse.
4.3 Beschädigte Ware ist beim Transportunternehmen
erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen
der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist.
Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus
entstehenden Schaden selbst zu tragen.
4.4 Durch den Transport beschädigte Ware ist
keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung unsererseits,
an uns zurück zusenden, sondern dem Transportunternehmen
zur Verfügung zu stellen. Für den vom Transportunternehmen
anerkannten Schaden leisten wir umgehend eine Ersatzlieferung
(Schadenprotokoll bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag
ist direkt an uns zu begleichen und vom Käufer
dem Transporteur in Rechnung zu stellen.
5.0 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise verstehen sich ausschließlich
Versicherung, Versandkosten, und Verpackungskosten,
aber inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen
in unserem Katalog oder sonstigen Publikationen wird
nicht gehaftet.
5.2 Vom Kunden abgeholte, oder direkt von uns angelieferte
Ware ist sofort in bar zu bezahlen. Das gleiche gilt
bei der Abholung umgerüsteter Fahrzeuge bzw.
bei Abholung nach erfolgter TÜV-Abnahme.
5.3 Preisänderungen sind nur zulässig, wenn
zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin
mehr als drei Monate liegen und wir aufgrund einer
zwischenzeitlichen Preiserhöhung des Herstellers
einen höheren Preis entrichten müssen oder
sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder Zölle
erhöhen. In diesem Fall gilt der am Tage der
Lieferung gültige Preis des Verkäufers.
Ist der Käufer Kaufmann, bei dem der Vertrag
zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört, so sind
Preisänderungen zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluß und Liefertermin mehr als vier
Wochen liegen.
5.4 Der Käufer ist bei Preisänderungen nur
zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten
zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich
übersteigt.
6.0 Annahmeverzug
6.1 Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen
bzw. nicht abgeholt, so wird die Ware auf Gefahr und
Risiko des Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich
der Kunde, nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig
die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so können
wir frei anderweitig über die Ware verfügen.
Den entstandenen Schaden trägt der Käufer.
7.0 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem oder den
Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Kaufvertrag vor. Der Käufer darf den
Liefergegenstand nur im ordentlichen Geschäftsgang
unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußern,
nicht jedoch verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte hat er die Firma CULT
SOCIETY Altendorfer OEG unverzüglich davon zu
unterrichten.
8.0 Gewährleistung
8.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach
Wahl der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG nachzubessern
oder neu zu liefern, die sich in Folge eines vor Gefahrenübergang
liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen.
Die Feststellung solcher Mängel ist der Firma
CULT SOCIETY Altendorfer OEG unverzüglich schriftlich
zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma
CULT SOCIETY Altendorfer OEG.
8.2 Es wird keine Gewähr übernommen für
Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden
sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung,
fehlerhafte Montage oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel oder elektrische Einflüsse,
sofern sie nicht auf ein Verschulden der Firma CULT
SOCIETY Altendorfer OEG zurückzuführen sind.
8.3 Zur Vornahme aller der Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden
Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer
nach Verständigung mit der Firma CULT SOCIETY
Altendorfer OEG die erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu geben, sonst ist die Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden
Fällen bei Gefährdung der Betriebssicherheit
oder zur Abwehr unverhältnismäßig
großer Schäden, wobei die Firma CULT SOCIETY
Altendorfer OEG sofort zu verständigen ist, oder
wenn die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG mit der
Beseitigung des Mangels in Verzug ist hat der Käufer
das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen
zu lassen, und von der Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
8.4 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung
entstandenen unmittelbaren Kosten trägt die Firma
CULT SOCIETY Altendorfer OEG - insoweit, als
sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt
- die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich
des Versandes sowie die Kosten des Aus- und Einbaues.
Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl,
so bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Minderung
oder nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag geltend
zu machen.
8.5 Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte
unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung
der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG vorgenommene
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird
die Haftung der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG
aufgehoben.
8.6 Gebrauchte Waren werden unter Ausschluß
jeglicher Gewährleistung veräußert.
Im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs wird die Gewährleistung
auf die Dauer eines Jahres beschränkt.
9.0 Haftung
9.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, haftet die Firma CULT SOCIETY
Altendorfer OEG aus welchen Rechtsgründen auch
immer - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
der Geschäftsführung oder leitender Angestellter.
Unbeschränkt haftet die Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper,
Gesundheit sowie bei Mängeln, die sie arglistig
verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert
hat. Die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG haftet
ferner bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit
nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen
gehaftet wird.
9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG auch
bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter
und bei leichter Fahrlässigkeit. In letzterem
Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden.
9.3 Ist der Liefergegenstand durch Verschulden der
Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG infolge unterlassener
oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach
Vertragsabschluß erfolgten Vorschäden und
Beratungen, oder durch die Verletzung anderer vertraglicher
Nebenpflichten - insbesondere Anleitung für
Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes -
für den Käufer nicht vertragsgemäß
verwendbar, so stehen dem Käufer die Ansprüche
aus Ziffer 8.0 sowie obige Ziffer, unter Ausschluß
weiterer Ansprüche, zu.
9.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.0 Verjährung
10.1 Alle Ansprüche des Käufers -
aus welchen Rechtsgründen auch immer -
verjähren in zwölf Monaten, im Rahmen eines
Verbrauchsgüterkaufs verjähren diese Ansprüche
in 24 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges
Verhalten sowie bei Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie für Ansprüche aus schuldhafter Verletzung
von Leben, Körper, Gesundheit gelten die gesetzlichen
Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines
Bauwerks oder für Liefergegenstände, die
entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise
für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben.
11.0 Warenrücknahmen und Rücklieferungen
11.1 Bei Warenrücknahmen/-Sendungen haftet der
Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware.
11.2 Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender
Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung
muß „frei Haus“ erfolgen. Für
Wiedereinlagerung werden dem Käufer 25% des Warenwerts
aber mindestens 15,00 Euro in Rechnung gestellt. Waren
mit einem Nettowarenwert unter 50,00 Euro werden grundsätzlich
nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen.
Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren
sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden
nicht gutgeschrieben.
11.3 Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen
sind grundsätzlich ausgeschlossen.
12.0 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
12.1 Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen,
die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen,
müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Der Käufer muß das Fahrzeug bei der Landesregierung
oder einem autorisierten Prüfinstitut vorführen.
Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren
Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche
an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch
eine zuständige Institution sind ausgeschlossen,
es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit
unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich
schriftlich zugesichert. Bei Fahrzeugen, an denen
nach der Umrüstung bzw. der Eintragung im Hause
CULT SOCIETY Änderungen vorgenommen werden, entfällt
jegliche Haftung, sofern die Änderung für
den Schaden mittelbar oder unmittelbar ausschlaggebend
war.
13.0 Erfüllungsort / Gerichtsstand /
Sonstiges
13.1 Erfüllungsort ist A-4150 Rohrbach.
13.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma CULT
SOCIETY Altendorfer OEG Gerichtsstand, wenn der Besteller
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. Die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG ist auch
berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und der Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG gilt das Recht der Republik Österreich unter
Ausschluß des CISG.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam
sein, werden hierdurch die übrigen Bestimmungen
nicht berührt, vielmehr wird die unwirksame Bestimmung
durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich
Gewollten am nächsten kommt. |